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Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Allgemeines
1. Lieferungen, Leistungen und Angebote von des Archiv Boiselles erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst dann, wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Entgegennahme der Gegenstände oder der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Liefer- und Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Bestelltes Bildmaterial bleibt stets im Eigentum des Archiv Boiselles und dessen Fotografen, es wird also ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten vorübergehend zur Verfügung gestellt und ist innerhalb bestimmter Fristen wieder zurückzugeben.
Das Bildmaterial darf an Dritte nur dann weitergegeben werden, wenn dies ausschließlich internen Zwecken der Sichtung und Auswahl dient.
Die Herstellung von Duplikaten unserer Bilder ist nicht gestattet. Bei Verstoß hiergegen ist eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten, mangels Vereinbarung, üblichen Honorars fällig. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzes sowie Forderungen gegenüber Dritten bleiben hierdurch unberührt.
Jede Art der Verwendung bedarf ausdrücklicher Zustimmung. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht keine Zustimmungsverpflichtung für die Bildagentur Archiv Boiselle.
Die Zusendung des Bildmaterials enthält nicht die Einwilligung des Archiv Boiselle zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung oder einer sonstigen Verwendung als Skizzen- oder Layoutvorlagen usw., es sei denn, daß sich aus dem Lieferschein und / oder aus der Honorarabrechnung etwas anderes ergibt.
Wird die vereinbarte Vergütung nicht bezahlt, gelten die Nutzungsrechte als nicht übertragen.
Der Besteller haftet für das überlassenen Bildmaterial bis zur unversehrten Rückgabe an das Archiv Boiselle. Kosten und Risiko für die Rücksendung sind von ihm zu tragen.
Das Archiv Boiselle haftet nicht für Schäden, die aus fehlerhafter Bezeichnung oder Information des fotografierten Objektes entstehen.
B. Lieferung
Das Archiv Boiselle stellt die Bilder leihweise mit einer Auswahlfrist von 21 Tagen, gerechnet vom Absendetag der Sendung an, zur Verfügung.
Falls der Empfänger nicht innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Sendung auf Fehler bei der Belieferung hinweist, so gilt die Lieferung als so erfolgt, wie es der Lieferschein ausweist.
Für Vorlagen, die zur Verwendung angenommen sind, wird die Rückgabefrist nach Vereinbarung verlängert.
C. Honorare
Jede Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Die Künstlersozialversicherung ist im Honorar enthalten.
Honorarvereinbarungen gelten nur für den genau bezeichneten Zweck und Umfang. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer erneuten Honorarvereinbarung.
Hat ein Besteller Bildmaterial fest übernommen, so wird das Honorar spätestens nach 2 Monaten zur Zahlung fällig, auch wenn das Material bis dahin nicht verwendet wurde. Dies gilt auch für den Fall, daß die Verwendung unterbeleibt.
D. Kosten
Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Bestellers.
Für die Zusammenstellung von Bildmaterial werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes bemessen.
Mit der Lieferung von bestelltem Bildmaterial wird ein Mietsverhältnis begründet; innerhalb der gemäß Buchstabe B eingeräumten Rückgabefrist wird eine Miete nicht erhoben.
Kann ein Bild wegen Beschädigung nicht mehr genutzt werden oder ist es im Risiko- bereich des Bestellers verlorengegangen, so ist dieser schadensersatzpflichtig. Schadensersatz wird gewöhnlich pauschaliert gefordert, doch bleiben darüber hinausgehende Forderungen vorbehalten. Mit der Bezahlung von Schadensersatz erwirbt der Besteller kein Eigentum und keine Rechte.
E. Urhebernennung
Für jede Verwendung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen im übrigen stets die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
Urheber- bzw. Agenturvermerk im Sinne von § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Identität des Urhebers und der Bildagentur, z.B. Archiv Boiselle/Gabriele Boiselle, und der Zuordnung zum jeweiligen Bild entstehen kann. Bei der Unterlassung des Vermerks wird ein Zuschlag zum Honorar von 100% verlangt.
Der Verwender ist verpflichtet, zwei vollständige Belegexemplare gemäß §25 Verlagsrecht mit Anstrich kostenlos zu liefern.
Grundsätzlich wird das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberbild übertragen.
F. Verschiedenes
Sämtliche Nebenrechte bleiben vorbehalten. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht. Ist der Besteller Kaufmann, so ist der Sitz des Archiv Boiselles als Gerichtsstand vereinbart.
G. Kosten
Soweit nicht anderes vereinbart, gelten folgende Gebühren:
I. Bearbeitungskosten für analoge Auswahlsendungen (Dia, MF) 50,- Euro
II. Miete bei Fristüberschreitung pro Stück und Tag 0,50 Euro
III. Bei Verlust oder Beschädigung:
1. Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt 250,- Euro
2. Verlust KB, Dia, MF mind. 500,- Euro bei Bilder der I. Kategorie 2.500,- Euro
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